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Warum ist ein gutes HEMS heute so wichtig?

Durch die Einschränkungen im neuen Solarspitzengesetz kann ihr Ertrag bis zu ca. 20% niedriger ausfallen + Wärmepumpen und Wallboxen sollten möglichst viel mit eigenen Solarstrom laufen + Abriegelungen durch §14a treffen sie kaum noch + dynamische Stromtarife machen nur mit einem guten HEMS Sinn, um nur ein paar Aspekte zu nennen.

 

In Abstimmung mit Ihnen realisieren wir Ihre Photovoltaik-Anlage mit einem leistungsfähigen Home-Energiemanagementsystem (HEMS). Dieses managed die Energieflüsse ihrer Photovoltaikanlage opt. ihre Hausverbraucher. 

 

Vorab sind nachfolgend die wichtigsten Vorteile sehr kurz dargestellt.

Die im Sommer zunehmend auftretenden "Solarspitzen" können u.a. zu negativen Preisen an der Strombörse führen. Seit 25. Februar 2025 gilt für Neu-Anlagen, dass Mittags bei Solarspitzen mit negativen Strompreisen keine Vergütung mehr für eingespeisten Strom gezahlt wird (mehr dazu hier). Solange bei Ihnen noch kein Smartmeter installiert wurde, muss ihre Anlage übergangsweise auf 60% der Peakleistung gedrosselt werden.

 

Die Ertragseinbußen durch das Solarspitzengesetz ohne EMS liegen derzeit nach Schätzungen zwischen 8 % [1] und 22% [3]. Die Häufigkeit von negativen Strompreisen wird jedoch ohne Gegenmaßnamen noch weiter deutlich ansteigen.


Mit der geeigneten EMS Lösungen können Sie diese Einbußen auf bis zu 2% und weniger reduzieren [3], also praktisch kaum Einbußen. Dies funktioniert aber nur mit progosebasierten Energiemanagement-Sytemen (wie das funktioniert lesen sie hier).

Alle ab dem 1.1.2024 Inbetrieb genommenen steuerbaren Verbrauchs­ein­rich­tungen (SteuVE) mit einer Verbrauchs-Leistung >4,2 kW, z.B. Wärmepumpen und Wallboxen, müssen durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sein. Derzeit wird die Bezugsleistung solcher Verbraucher 3 Mal am Tag für einen bestimmten Zeitraum per externen Steu­er­be­fehl auf maximal 4,2 kW begrenzt.

 

Selbst wenn eine vorhandene Photovoltaikanlage beispielsweise den Leistungsbedarf einer Wärmepumpe noch komplett abdecken könnte, würde die Wärmepumpe - ohne vorhandenes EMS - dann auf 4,2 kW abgeregelt werden, weil der Steuerbefehl direkt an die Wärmepumpe - und nicht den Netzanschlusspunkt der gesammten Anlage geht. 

 

 

Bei der Einbin­dung eines EMS wird der Steu­er­be­fehl nicht mehr direkt an die SteuVE gesendet, sondern an das EMS. Das EMS kann nun sicherstellen, dass die Leistungsabregelung auf 4,2 kW nur noch am am Netzanschlusspunkt erfolgt - intern können höhere Leistungen zwischen z.B. Speicher, PV-Generator, Wärmepumpe und Wallbox ausgetauscht werden. 

 

Das EMS kann hier selber regeln, dass die Wärmepumpe priorisiert aus dem Solarüberschuss bedient wird, ohne dass die Wärmepumpe obligatorisch abgeregelt wird.

Mit dynamischen Strompreisen kann das EMS mit dem Strom wie ein Aktienbroker agieren - mit dem Unterschied, dass es deutlich sicherere Prognosen verwendet.

 

Wenn das EMS beispielsweise in der Nacht vorhersieht, dass Ihr Eigenbedarf am nächsten Tag mit den zu erwartenden Sonneneinträgen wahrscheinlich nicht gedeckt werden kann, belädt es den Speicher in den nächtlichen Strompreistiefs hinreichend.

 

Gerade im Winter müssen Sie bei wenig Sonnentagen trotz Photovoltaik idR. noch mehr Strom zukaufen.

Mit geschickten Energiemanagement können Sie die Stromkosten zusätzlich (4) um bis zu 30% reduzieren.

Lange Standzeiten bei hohen Ladezuständen verkürzen die Lebensdauer von Lithium-Ionen-Batterien.

Mit prognosebasierten Energiemanagementstrategien kann die Standzeit bei vollständig geladener Batterie verringert werden (mehr dazu hier).

 

Weiterhin kann ein EMS die Batterie schonender (kleinere Ströme) beladen. Das funktioniert natürlich auch nur mit leistungsfähigen EMS, die aufbauend auf Prognosen des zukünftigen Eigenverbrauchs -und Solarertrages abschätzen, dass "sich die Zeit dazu nehmen können".

Bei der sogennannten Direktvermarktung verkaufen Sie (über einen zwischengeschalteten Direktvermarkter) ihren Strom direkt an der Strombörse zu variablen Stromtarifen.

Obwohl die Strompreise hier auch auf Null -und sogar negative Werte abfallen können, können Sie durch geschickte Steuerung der Einspeisung zu Hochtarif-zeiten typisch eine mittlere Vergütung für Ihren verkaufen Strom erreichen, die zwischen 20% und 30% höher als die derzeitge EEG Vergütung ist.
Ein geeigneten EMS kann diese Steuerung übernehmen, dass mehr Strom zu zu Börsen-Hochpreis-Zeiten verkauft wird.

Die Preisverläufe am sogenannten Day-Ahead-Market werden Nachmittags für den Folgetag bekannt gegeben. Das EMS muss aber dennoch dafür sorgen, dass Sie keinen Strom z.B. aus dem Speicher verkaufen, wenn aufgrund Ihrer Verbrauchsprognose und ggf. der Wetterprognose absehbar ist, dass Sie diesen später noch für Ihren Eigenbedarf benötigen.

Ansonsten kann es sinnvoll sein Strom auch aus Ihrem Speicher zum Preishoch verkaufen. Im neuen EEG (seit 2025) wird die Möglichkeit des Stromverkaufs aus dem eigenen Speicher explizit ermmöglicht. Sie können den Speicher sogar aus dem Netz zu Null -oder Negativ Preisen beladen und dann später bei Hochpreisen verkaufen. Alles automatisch.

Verweise:

[1] https://solar.htw-berlin.de/publikationen/energiemanagement-test-stromspeicher-inspektion-2025/

[2] https://www.sfv.de/analyse-auswirkung-solarspitzengesetz

[3] „Was das Solarspitzen-Gesetz für privat Photovoltaik-Ablagen bedeutet“ (5. Feb. 2025) auf Solarserver.de 

(4) Wenn Sie beispielsweise im Jahresmittel dank der Photovoltaik schon 70% (Achtung nur ein denkbares Beispiel, wir berechnen den Schätzwert für ihrer Situation) weniger Stromkosten gegenüber vorher haben, können dem geschickten Energiemanagement die verbleibenden Stromkosten zusätzlich um bis zu 30% reduzieren (also hier auf gesamt (1-((1- 0,7)*0,3)=91%).

(5) Hinweis: Bitte machen Sie sich aber bewusst, dass sich die Einbußen durch das Solarspitzengesetz nur auf die Vergütung für ihren eingespeisten Strom beziehen - idR. sollte man sowieso immer versuchen, den Eigenverbrauch zu maximieren und die Einspeisung im Gegenzug zu mimieren - hier "gewinnen" sie am meisten aus Ihrer Anlage.